Patientensicherheit - 7 Wege zur Abklärung eines Behandlungsfehlers
Sprechen Sie Ihren Ärger und Ihre Sorgen bei Ihrem behandelndem
Arzt an. Möglicherweise können Sie durch ein klärendes Gespräch mit
dem Arzt die Unstimmigkeiten oder den Konflikt beilegen.
In unabhängigen Patientenberatungsstellen können Sie sich kostenfrei
zu Ihrem Anliegen informieren und beraten lassen. Es gibt eine
bundesweite Telefonhotline. Insgesamt existieren in Deutschland 22
Beratungsstellen, die sie persönlich aufsuchen können. Die Mitarbeiter
in den Einrichtungen können sie beraten, jedoch keine Gutachten
erstellen oder Sie rechtlich vertreten. Bundesweites Beratungstelefon:
Tel. 0800 0 11 77 22 (mo-fr 10-18 Uhr) oder unter der Internetadresse
http://www.unabhaengige-patientenberatung.de
Einige Verbraucherberatungsstellen beraten und vertreten Bürgerinnen
und Bürger im Rahmen des Patientenschutzes und haben die
Möglichkeit Rechtsberatung durchzuführen. Dies ist für Sie ein
kostenpflichtiges Verfahren. Weitere Informationen unter der
Internetadresse http://www.verbraucherzentrale.de
Ihre Krankenkasse hat eine Beschwerdestelle eingerichtet. Die dort
tätigen Mitarbeiter sind auf Beschwerden gegen einen Arzt oder eine
Behandlung spezialisiert. Sie können sich dort beraten lassen. Ihre
Krankenkasse arbeitet mit dem Medizinischen Dienst der
Krankenkassen zusammen, die im Auftrag Ihrer Krankenkasse ein
medizinisches Gutachten erstellen können, um zu ermitteln, ob bei
Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt. Dies ist für Sie ein kostenfreies
Verfahren.
Bei einer Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen oder einer
Gutachterkommission der Ärztekammer können Sie einen Antrag auf ein
Überprüfungsverfahren wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers
stellen. Die Mediziner und Juristen überprüfen Ihr Anliegen und erstellen
ein Gutachten. Dies ist für Sie ein kostenfreies Verfahren. Weitere
Informationen unter der Internetadresse
http://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/schlichtungsstellen.html
Sie können sich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nehmen,
um sich beraten zu lassen und / oder Ihre Interessen vertreten zu
lassen. Sie sollten hier darauf achten, dass die Rechtsanwältin / der
Rechtsanwalt ein Fachanwalt für Medizinrecht ist. Wenn Sie klagen, wird
ihr Anliegen bei der Zivilkammer des Landgerichtes verhandelt. Dies ist
ein kostenpflichtiges Verfahren (Anwaltskosten, Gerichtskosten).
Wenn es eindeutig zu einem Schadensfall gekommen ist, gibt es die
Möglichkeit eine Regelung direkt mit der Haftpflichtversicherung des
Arztes zu vereinbaren.