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Patientensicherheit - 7 Wege zur Abklärung eines Behandlungsfehlers


 

  Sprechen Sie Ihren Ärger und Ihre Sorgen bei Ihrem behandelndem
    Arzt an. Möglicherweise können Sie durch ein klärendes Gespräch mit
    dem Arzt die Unstimmigkeiten oder den Konflikt beilegen.

 

In unabhängigen Patientenberatungsstellen können Sie sich kostenfrei
   zu Ihrem Anliegen informieren und beraten lassen. Es gibt eine
   bundesweite Telefonhotline. Insgesamt existieren in Deutschland 22
   Beratungsstellen, die sie persönlich aufsuchen können. Die Mitarbeiter
   in den Einrichtungen können sie beraten, jedoch keine Gutachten
   erstellen oder Sie rechtlich vertreten. Bundesweites Beratungstelefon:
   Tel. 0800 0 11 77 22 (mo-fr 10-18 Uhr) oder unter der Internetadresse
   http://www.unabhaengige-patientenberatung.de

 

Einige Verbraucherberatungsstellen beraten und vertreten Bürgerinnen
   und Bürger im Rahmen des Patientenschutzes und haben die
   Möglichkeit Rechtsberatung durchzuführen. Dies ist für Sie ein
   kostenpflichtiges Verfahren. Weitere Informationen unter der
   Internetadresse  http://www.verbraucherzentrale.de

 


Ihre Krankenkasse hat eine Beschwerdestelle eingerichtet. Die dort
   tätigen Mitarbeiter sind auf Beschwerden gegen einen Arzt oder eine
   Behandlung spezialisiert. Sie können sich dort beraten lassen. Ihre
   Krankenkasse arbeitet mit dem Medizinischen Dienst der
   Krankenkassen zusammen, die im Auftrag Ihrer Krankenkasse ein
   medizinisches Gutachten erstellen können, um zu ermitteln, ob bei
   Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt. Dies ist für Sie ein kostenfreies
   Verfahren.

 

Bei einer Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen oder einer
   Gutachterkommission der Ärztekammer können Sie einen Antrag auf ein
   Überprüfungsverfahren wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers
   stellen. Die Mediziner und Juristen überprüfen Ihr Anliegen und erstellen
   ein Gutachten. Dies ist für Sie ein kostenfreies Verfahren. Weitere
   Informationen unter der Internetadresse
   http://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/schlichtungsstellen.html

 


Sie können sich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nehmen,
   um sich beraten zu lassen und / oder Ihre Interessen vertreten zu
   lassen. Sie sollten hier darauf achten, dass die Rechtsanwältin / der
   Rechtsanwalt ein Fachanwalt für Medizinrecht ist. Wenn Sie klagen, wird
   ihr Anliegen bei der Zivilkammer des Landgerichtes verhandelt. Dies ist
   ein kostenpflichtiges Verfahren (Anwaltskosten, Gerichtskosten).

 


Wenn es eindeutig zu einem Schadensfall gekommen ist, gibt es die
   Möglichkeit eine Regelung direkt mit der Haftpflichtversicherung des
   Arztes zu vereinbaren.

 

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letzte Änderung: 21.03.2012